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Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen Redakteure der Ordens- und Missionspresse in der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK)
(Verabschiedet in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen Redakteure der Ordens- und Missionspresse am 25. April 2008, gutgeheißen durch die DOK)

 

§ 1 Allgemeines

Die Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen Redakteure der Ordens- und Missionspresse ist eine
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK).

§ 2 Ziele und Aufgaben

1 Erfahrungsaustausch und fachliche Erörterung zu Themen der Ordens- und Missionspresse
2 Vermittlung von fachlicher Hilfe, insbesondere durch Fachtagungen
3 Abstimmung gemeinsamer Interessen
4 Vertretung der Ordensgemeinschaften bei kirchlichen und staatlichen Stellen in rechtsrelevanten Fragen,
die den Aufgabenbereich der Ordens- und Missionspresse betreffen und die ihr vom Vorstand der DOK
übertragen worden sind
5 Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der DOK sowie mit deren Arbeitsgemeinschaften

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können werden der/die jeweilige Chefredakteur/-in bzw. Redaktionsleiter/in oder statt ihrer
ein unmittelbar in der Redaktionsleitung tätiges Ordensmitglied oder statt ihrer in der Redaktionsleitung tätige Laien
der [ggf. weiblichen oder männlichen] Ordensgemeinschaften, die durch ihre Höheren Oberen bzw. Vertreter in
der Deutschen Ordensobernkonferenz repräsentiert sind.
Kooptierte Mitglieder können werden
1 der/die verantwortliche Redakteur/-in der Missionspresse oder statt ihrer
2 ein/e unmittelbar in der Redaktionsleitung tätige/r Mitarbeiter.
Zur Aufnahme ist ein formloser Antrag der jeweiligen Ordensgemeinschaft an den Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen Redakteure der Ordens- und Missionspresse zu richten.
Mit dem Verlust des Amts als verantwortliche/r Redakteur/-in bzw. der Aufgabe der unmittelbaren
Verwaltungstätigkeit endet die Mitgliedschaft.

§ 4 Organe

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr in Verbindung mit der Fachtagung statt.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
1 Entgegennahme des Geschäfts- und Jahresberichts des Vorstands,
2 Entlastung des Vorstands,
3 Wahl des Vorstands,
4 Beschluss über einen jährlichen Beitrag zur Deckung der Kosten,
5 Änderung der Satzung und Geschäftsordnung,
6 Beschluss zur Auflösung der Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen Redakteure der Ordens- und
Missionspresse.
Die Einladungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Die Tagesordnung muss der Einladung beigefügt werden.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht, die vom Vorstand vorgelegte Tagesordnung zu ergänzen.
Aktives und passives Wahlrecht haben alle regulären und kooptierten Mitglieder. Verhinderte Mitglieder
können eine/n Vertreter/in entsenden. Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung und der Fachtagung
sind außer den Mitgliedern die Vorsitzenden der DOK und die Generalsekretäre der DOK.
Jedes Mitglied im Sinne des § 3 Satz 1 und 2 hat eine Stimme; jedes Medium bzw. jeder Herausgeber/jede
Herausgebergemeinschaft hat nur eine Stimme. Das Stimmrecht wird ausgeübt von den Mitgliedern, im Falle
der Verhinderung von einem/einer Vertreter/-in des Mitglieds.
Vor Abstimmungen ist Gelegenheit zur Aussprache zu geben. Die Aussprache wird beendet, wenn
entweder keine Wortmeldungen mehr vorliegen oder wenn die Mitgliederversammlung einen Antrag auf
Schluss der Debatte annimmt.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Abstimmungen erfolgen schriftlich oder durch
Handhebung. Einem Antrag auf geheime Abstimmung muss stattgegeben werden.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Vorsitzenden zu unterzeichnen
ist und den Mitgliedern zugestellt wird.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist möglich.
Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, wenn kein neuer Vorstand gewählt wird.
Der Vorstand wählt aus seinen Reihen die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein kommissarisches
Vorstandsmitglied berufen. Auf diese Weise bestimmt Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten
Mitgliederversammlung im Amt.
Für alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, diese Satzung oder die Geschäftsordnung der
Mitgliederversammlung zugewiesen sind, ist der Vorstand zuständig, insbesondere nimmt er die
Geschäftsführung wahr, beruft die Mitgliederversammlung ein, bestimmt den Tagungsort, bereitet die
Tagesordnung vor und leitet die Versammlung.
Entscheidungen des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
Im Zusammenhang mit der Fachtagung kann der Vorstand Ad-hoc-Ausschüsse einsetzen oder Experten /
Expertinnen hinzuziehen. Diese sind beratende Gremien des Vorstandes. Jedem Ausschuss gehört wenigstens
ein Vorstandsmitglied an.
Der Vorstand kann Gäste zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und der Fachtagung zulassen.
Diese Satzung wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet und vom Vorstand der DOK
gutgeheißen und in Kraft gesetzt. Änderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der bei einer
Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder und der Zustimmung des Vorstands der DOK.